Blog-Beitrag

Zahnarztbehandlung und Corona-Krise, Stand 17.3.2020

Zahnarztbehandlung und Corona-Krise, Stand 17.3.2020

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Gemäss dem Beschluss des Bundesrates zur ausserordentlichen Lage vom 16.3.2020 gilt bis mindestens 19.4.2020 folgende Regel:

«Spitäler, Kliniken und Arztpraxen bleiben geöffnet, müssen aber auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien verzichten...Nicht zwingende Behandlungen und Wahlbehandlungen müssen ausgesetzt werden.»

 

Die Behörden haben am Montag, 16. März 2020 entschieden, dass sämtliche Zahnarztpraxen der Schweiz, den Betrieb auf die Behandlung von Schmerzpatienten und die Fertigstellung angefangener Arbeiten herunterfahren müssen. Alle anderen Patiententermine werden abgesagt. Wir haben 10’000 Patienten. Dieser Prozess ist unter Aufbietung aller Kräfte aktuell im Gang!

 

Wir werden unsere Praxis daher nur sehr eingeschränkt führen dürfen. Akute Schmerzen, unstillbare Nachblutungen und Unfälle gehören in diese Kategorie.

Dentalhygienische und prophylaktische Behandlungen sind uns nicht gestattet. Ebenso verschiebbare Behandlungen für Zahnersatz.

 

Für die Notfälle bleibt unser Telefon wie gewohnt oder nach Ansagen auf dem Telefon-Beantworter erreichbar: 

Montag bis Freitag: 0800-1200, 1315-1715. 

Telefonnummer: 052/ 625 46 25.

 

Bitte beachten Sie, dass wir nur noch die absoluten Notfälle behandeln dürfen.