Seit dem 27.04.20 dürfen wir wieder den geregelten Betrieb aufnehmen. Jedoch müssen wir gewisse Anforderungen vom BAG und der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft (SSO) einhalten. Darüber informieren wir Sie gerne in diesem Beitrag:
- Bei der Terminvereinbarung am Telefon werden wir Ihnen gewisse Fragen zu Ihrer aktuellen Gesundheit stellen. Damit möchten wir mögliche Symptome der Covid-19 Erkrankung ausschliessen.
- Bei Ankunft in der Praxis bitten wir Sie vor der Eingangstüre zu warten und die Klingel zu betätigen. Wir werden Sie vor dem Eingang abholen und zum jeweiligen Wartebereich begleiten
- Im Behandlungsraum wird Ihr Behandler mit Ihnen nochmals das Gespräch bezüglich den Symptomen von Covid-19 suchen. Wir müssen dies schriftlich in Ihrer Krankenakte dokumentieren.
- Das gesamte Team ist verpflichtet erhöhte persönliche Schutzmassnahmen einzuhalten
- Vor dem Verlassen der Praxis bitten wir Sie, Ihre Hände an der Rezeption zu desinfizieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen.